Die Stiftung Hamburger Wohnen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck der Stiftung ist die Förderung
- der Jugend- und Altenhilfe
- der Kunst und Kultur
- der Volksbildung
- der Behinderten
- der Völkerverständigung
Der Stiftungszweck kann auch durch ideelle und materielle Förderung von anderen steuerbegünstigten oder steuerbefreiten Körperschaften sowie von Körperschaften des öffentlichen Rechts verwirklicht werden.
Der Stiftungszweck wird insbesondere realisiert durch
- die Einsetzung von entsprechend ausgebildeten Hilfspersonen zur Betreuung und Beratung der unter §2, Abs. 2 der Satzung genannten Personengruppen,
- die Bereitstellung von Räumlichkeiten und Einrichtungen für Betreuung und Beratung sowie Freizeitgestaltung,
- die Unterstützung von Einrichtungen, deren Zweck die Förderung der Personengruppen gemäß §2, Abs. 2 der Satzung ist,
- die Unterstützung von Projekten wie Ferienfreizeiten und –reisen etc.
- die Unterstützung von – auch regelmäßigen – Freizeitaktivitäten wie Ausflügen, Besichtigungen, kulturellen und sportlichen Veranstaltungen, Lesungen, Spielveranstaltungen etc.
- die Unterstützung von Bildungsangeboten, unter anderem in den Bereichen Sprache, Kultur, Religion und Geschichte, mit dem Ziel, Verständnis und Toleranz der verschiedenen Bevölkerungsgruppen – alt und jung, behindert und nicht behindert, deutsch oder nicht deutsch – füreinander zu fördern.
Förderung und Engagement sind auf die Stadtgebiete beschränkt, in denen die Stifterin Wohnungsbestand hat.