Wenn Sie für Ihr Projekt finanzielle Unterstützung beantragen möchten, beachten Sie bitte Folgendes:

Voraussetzungen für eine finanzielle Förderung

  • Das Projekt muss einen gemeinnützigen Zweck verfolgen.
  • Das Projekt sollte in den Stadtgebieten realisiert werden, in denen die Baugenossenschaft Hamburger Wohnen über Wohnungsbestand verfügt.
  • Das Projekt soll sich bereits in der konkreten Planungsphase befinden und in absehbarer Zeit realisiert werden. Für bereits abgeschlossene oder schon in der Umsetzung befindliche Projekte können wir leider nachträglich keine Förderung mehr gewähren.

Wenn diese drei Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie einen Förderantrag für das Projekt stellen.


Förderantrag stellen

Im Antragsformular sind alle Angaben genannt, die wir zur Entscheidung über eine Förderung benötigen.
Hier können Sie das Antragsformular downloaden.

  • Füllen Sie den Förderantrag aus.
  • Versehen Sie Ihren Förderantrag mit Ihrer Unterschrift und gegebenenfalls einem Stempel.
  • Fügen Sie dem Antrag Ihren Nachweis der Gemeinnützigkeit bei (zum Beispiel den Bescheid des Finanzamtes).

Bitte senden Sie uns Ihren Antrag per Post an die folgende Adresse:

Stiftung Hamburger Wohnen
Simone Zückler
Försterweg 46
22525 Hamburg

Dokumentation des Projekts

Denken Sie bitte daran, uns unmittelbar nach Abschluss des Projekts folgende Unterlagen zu übersenden:

  • Abschlussbericht mit Unterschrift
  • aussagekräftige digitale Fotos in größtmöglicher Auflösung mit Freigabe zur digitalen und Druckveröffentlichung durch die Stiftung Hamburger Wohnen
  • Zuwendungsnachweis oder Kopien der Originalbelege
 

Stiftung Hamburger Wohnen
Försterweg 46
22525 Hamburg
Tel.: 040 540 006 0
Fax: 040 540 006 30
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Die Stiftung Hamburger Wohnen ist eine rechtfähige Stiftung bürgerlichen Rechts. Vertretungsberechtigte Personen: Dr. Hardy Heymann, Sönke Selk, Simone Zückler