Stiftungszweck
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck der Stiftung ist die Förderung der
- Jugend- und Altenhilfe
- Kunst und Kultur
- Volksbildung
- Behinderten
- Völkerverständigung
Der Stiftungszweck kann auch durch ideelle und materielle Förderung anderer steuerbegünstigter/-befreiter Körperschaften sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts verwirklicht werden.
Der Stiftungszweck wird insbesondere realisiert durch
- die Einsetzung von entsprechend ausgebildeten Hilfspersonen zur Betreuung und Beratung der unter Abs. 2 genannten Personengruppen,
- die Bereitstellung von Räumlichkeiten und Einrichtungen für Betreuung und Beratung sowie Freizeitgestaltung,
- die Unterstützung von Einrichtungen, deren Zweck die Förderung der Personengruppen gemäß Abs. 2 ist,
- die Unterstützung von Projekten wie Ferienfreizeiten und –reisen etc.
- die Unterstützung von – auch regelmäßigen – Freizeitaktivitäten wie Ausflügen, Besichtigungen, kulturellen und sportlichen Veranstaltungen, Lesungen, Spielveranstaltungen etc.
- Die Unterstützung von Bildungsangeboten, unter anderem in den Bereichen Sprache, Kultur, Religion und Geschichte mit dem Ziel, Verständnis und Toleranz der verschiedenen Bevölkerungsgruppen – alt und jung, behindert und nicht behindert, deutsch oder nicht deutsch – füreinander zu fördern.
Die Förderung und das Engagement sind auf die Stadtgebiete beschränkt, in denen die Stifterin Wohnungsbestand hat.
